Allgemeine Maklergeschäftsbedingungen

viveto Wohnen - wir sind für Sie da

Verkauf und Vermietung

  1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. Ein Auftrag bedarf keiner Form – er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
  3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertungen von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
  4. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbart – vertraulich behandeln.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen oder auch nur der Adresse und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
  6. Vorbehaltlich deren Zustimmung geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
  7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren lnhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
  8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und alle sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
  9. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer 1 Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
  10. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
  11. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
  12. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektgebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
  13. Entstehung des Provisionsanspruches: Die viveto WOHNEN GmbH (nachfolgend „Makler“ genannt) erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsangelegenheiten eine Provision in vereinbarter Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %). Die Provisionssätze werden individuell vereinbart. Bei Mietverträgen zahlt uns nur der Vermieter die Provision (Bestellerprinzip).
  14. Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
  15. Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
  16. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen, Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind frei dableibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung übernehmen können.
  17. Gerichtsstand ist Chemnitz. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.

Hausverwaltungsleistungen

Vormerkung

Unsere Lieferungen, Leistungen sowie sonstigen Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich und ausdrücklich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt somit gleichfalls auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, unabhängig davon ob die Geschäftsbedingungen ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen zu Auftragserteilungen von Seiten des Leistungsempfängers unter dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt wurden.


1. Angebot und Vertragsschluss:

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Wir halten uns bis zu 3 Monate ab Angebotserstellung an unsere diese gebunden. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen nicht befugt, soweit diese über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2. Preise:

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3. Lieferung und Leistung:

Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach Abklärung aller Details und Übergabe aller benötigten Unterlagen, Gegenstände etc. und setzen insofern die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Derartige Ereignisse berechtigen uns, die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern.

4. Teilleistungen:

Wir sind zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Gefahrübergang:

Mit der Leistungserstellung bzw. Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung bzw. des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung auf den Leistungsempfänger über. Wird der Leistungsempfänger eines Grundstücks oder eines eingetragenen Schiffs oder Schiffsbauwerks vor der Übergabe als Eigentümer in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister eingetragen, so treten diese Wirkungen spätestens mit der Eintragung ein. Versendet der Leistungserbringer auf Verlangen des Leistungsempfängers die verkaufte Leistung/Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Leistungsempfänger über, sobald der Leistungserbringer die Sache zum Versand gebracht hat, unabhängig vom Beförderungsweg.

6. Mängel der Sache:

Ist unsere Leistung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Leistungsempfänger grundsätzlich nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Den Leistungsempfänger trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rechte des Leistungsempfängers wegen eines Mangels an erbrachten Leistungen oder gelieferter Ware verjähren nach 2 Jahren ab Ablieferung der Sache.

7. Eigentumsvorbehalt:

Die Leistungen/Ware bleiben zum vollständigen Ausgleich der vertraglich vereinbarten Vergütung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu verweigern und sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vereinbarten Leistung stehen zurück zu behalten. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) des Leistungsempfängers an einen Dritten, tritt der Leistungsempfänger bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Leistungserbringer ab. Wir ermächtigen den Leistungsempfänger widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Leistungsempfänger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Leistungsempfängers sind wir berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Leistung/Ware oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Leistungsempfängers gegenüber Dritten zu verlangen bzw. für erbrachte, nicht herausgabefähige Leistungen Schadensersatz zu verlangen. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

8. Zahlung:

Sollte der Leistungsempfänger die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen keine weiteren Leistungen ohne Ankündigung. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Zahlungsempfängers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Leistungsempfänger über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Gerät der Leistungsempfänger in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Leistungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Leistungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz verlangen. Die voraus genannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Leistungsempfängers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Aufrechnungsrechte stehen dem Leistungsempfängers nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Haftungsbeschränkung:

Wir haften nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Leistungsempfängers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte.

10. Gewerbliche Schutzrechte:

Wir sind dem Leistungsempfängers nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch unsere Leistung gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.

Hausmeisterleistungen

1. Allgemeines:

Der Abschluss des Betreuungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbetätigung ausdrücklich anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Gegenbestätigungen zu Auftragserteilungen von Seiten des Leistungsempfängers unter dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Partner verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf evt. Rechtsnachfolger – auch bei Vermietung oder Verpachtung – zu übertragen. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eventuelle Rechtsnachfolger auch bei Vermietung oder Verpachtung zu übertragen.

2. Vertragsdauer und Kündigung:

Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Betreuungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung.

3. Einweisung in das Anwesen:

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Für Schäden aufgrund nicht mitgeteilter Gefahrenquellen oder relevante Sachverhalte ist eine Haftung des Auftragnehmers im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

4. Leistungen des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Betreuungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Leistungsstandard gewahrt bleibt.

5. Umfang und Durchführung der Leistungen:

Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Gemeinschaftseinrichtungen. Im Rahmen der Haustechnik übernimmt der Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet und im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte turnusmäßige Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden.

6. Schäden und Mängel am betreuten Objekt:

Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der haustechnischen Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Heizungsausfall, Wasserrohr- bruch, Personenbefreiung an Aufzugsanlagen, Stromunterbrechung oder sonstigen Einsätzen im Rahmen der Notrufbereitschaft hat der Auftragnehmer Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes, soweit die Durchführung des Notdienstes Vertragsbestandteil ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt und beauftragt, derartige Schäden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung eines Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen werden vom Auftragnehmer ohne ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber durchgeführt.

7. Leistungen u. Erklärungen des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser sowie Strom für den Betrieb von Maschinen und in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen. Der Auftraggeber erklärt gegenüber dem Auftragnehmer, dass die auf den Auftragnehmer übertragene Tätigkeit nicht einen eigenen Wirtschaftszweig bzw. eine eigene Wirtschaftseinheit darstellt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass durch die Übertragung der Tätigkeit keine Kündigungen gegenüber eigenen, bisher auf diesem Gebiet tätigen Mitarbeitern, ausgesprochen wurden. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Übergang eines solchen gekündigten Arbeitsverhältnisses des Auftraggebers auf den Auftragnehmer festzustellen sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Pflichten eines so übergegangenen Arbeitsverhältnisses frei.

8. Reklamation:

Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich mit dem Auftragnehmer Kontakt aufzunehmen, wobei es nicht genügt, die Reklamation dem Personal am Einsatzort mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend. Reklamationen sind daher grundsätzlich schriftlich vom Auftraggeber vorzunehmen. Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen nur dann berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.

9. Vergütungen:

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils monatlich ohne Skontoabzug fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den Auftragnehmer anerkannt. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei dem es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen. Für Sonderleistungen und Leistungen, für die im Einzelfall vor Leistungserbringung keine konkreten Preise festgelegt sind, gelten die Stundenverrechnungssätze der Erzgebirge Immobilien und Service GmbH in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung als vereinbart.

10. Haftung:

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen grob fahrlässig oder durch Vorsatz entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder für Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt (Sach- u. Vermögensschäden auf 500.000 €, Personenschäden auf 2.000.000 €). Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

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